ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen von nobel – Alexander Müller & Nina Hendricks GbR und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, solange von nobel – Alexander Müller und Nina Hendricks GbR ihnen nicht ausdrücklich zustimmt.

(Änderungen vorbehalten, letzte Aktualisierung: Mai 2020)

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von von nobel – Alexander Müller und Nina Hendricks GbR angebotenen und erbrachten Leistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart bzw. durch von nobel – Alexander Müller und Nina Hendricks GbR schriftlich bestätigt. Unter „schriftlich“ ist auch die Übermittlung per E-Mail zu verstehen. Individuelle Vereinbarungen, die dieser ABG entgegenstehen, müssen zu Nachweiszwecken in Schriftform oder elektronischer Form erfasst werden.
1.2. von nobel – Alexander Müller und Nina Hendricks GbR wird im Folgenden auch mit „von nobel“ bezeichnet, der Kunde als „Auftraggeber“.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Nach Absprache der Leistungen erhält der Auftraggeber ein unverbindliches, freibleibendes, schriftliches Angebot. Durch die Rücksendung einer Auftragsbestätigung inklusive Unterschrift aller Auftraggeber kommt der Auftrag gemäß Angebot zustande. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragsbestätigung ebenfalls diese AGB und die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.

Individuelle Papeterie:
Vorab hat der Auftraggeber die Möglichkeit ein Beratungsgespräch vor Ort oder per Telefonat oder Video Call in Anspruch zu nehmen. Dem Auftraggeber liegt zu diesem Zeitpunkt bereits ein erstes Angebot vor, die vorläufigen Kosten sind ihm somit bekannt. Sollte der Auftraggeber sich wider erwartend nach dem Gespräch gegen eine Zusammenarbeit entscheiden, erlaubt sich „von nobel“, den entstandenen Arbeitsaufwand mit einer Beratungspauschale in Höhe von 90,00 Euro zzgl. USt. zu berechnen.

3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

3.1. Die Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen u.ä. sind geistiges Eigentum von „von nobel“ und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch als Reproduktion, als Bearbeitung oder in sonstiger Weise verwendet werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
3.2. Soweit sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung keine gesonderte Vereinbarung über die Überlassung von Nutzungsrechten und deren Umfang zwischen Auftraggeber und „von nobel“ ergibt, verbleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte an den zugrundeliegenden Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen u.ä. bei „von nobel“.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird stets nur ein einfaches Nutzungsrecht mit Bezug auf das jeweilige Produkt (Nutzungsart) übertragen. „von nobel“ bleibt in jedem Fall, auch wenn „von nobel“ das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Designs, Entwürfe u.ä. und deren Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
3.3. Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen u.ä. oder Teile daraus, die nicht für den Auftraggeber verwendet werden oder für die diesem kein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wird, dürfen von „von nobel“ für zukünftige Designleistungen, auch für Dritte, verwendet werden.
3.4. Bei jeglicher Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Designs, Entwürfe, Reinzeichnungen u.ä. ist „von nobel“ als Urheber/Gestalter zu nennen.
3.5. „von nobel“l weist den Auftraggeber darauf hin, dass „von nobel“ die für ihn erstellten Werke und Dienstleistungen (z. B. Designs, Logos usw.) nicht auf wettbewerbs- und/oder markenrechtliche Zulässigkeit bzw. Eintragungsfähigkeit prüft, da hierzu kostenintensive Recherchearbeiten durch Patentanwälte nötig wären. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.6 Ebenfalls ist der Auftraggeber selbst für den textlichen Inhalt und dessen Richtigkeit zuständig. Eine Prüfung und Kontrolle der Texte (z.B. Quellenangabe bei Verwendung von Zitaten usw.) ist für „von nobel“ nicht zumutbar und liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.7 Bei Bildern, Dateien und Fotos, die „von nobel“ für die Gestaltung der Entwürfe zur Verfügung gestellt werden, geht „von nobel“ davon aus, dass der Auftraggeber eine Lizenz und die jeweiligen Nutzungsrechte geklärt hat und „von nobel“ die genannten Dateien verwenden darf. Eine Prüfung seitens „von nobel“ findet nicht statt. Die Prüfung der Nutzungsrechte liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.8 „von nobel“ behält sich das Recht vor, die gestalteten Entwürfe zum Zweck der Eigenwerbung auf der Internetseite www.vonnobel.de sowie auf diversen Social Media Plattformen zu nutzen. „von nobel“ ist sich dabei dem Datenschutz bewusst und sorgt dafür, dass keine sensiblen Daten (vollständige Namen, Telefonnummern und Adressen) öffentlich erkenntlich sind.

Weiterhin behält sich „von nobel“ das Recht vor, mehr Produkte als vom Auftraggeber beauftragt auf eigene Kosten zu drucken, um diese als Belege aufzubewahren oder als gekennzeichnetes Muster an Dritte weiterzugeben bzw. zu zeigen – unter Einhaltung des Datenschutzes.

4. GESTALTUNGSPROZESS

Bei der Gestaltung richtet sich „von nobel“ nach den Vorstellungen und Wünschen des Auftraggebers bzw. den Vorgaben eines bereits vorhandenen (Corporate-) Designs bzw. Produktes. Der Auftraggeber kann „von nobel“ jedoch auch die komplette gestalterische Freiheit überlassen. Während des Gestaltungsprozesses erhält der Auftraggeber im Rahmen von mehreren Korrekturdurchläufen ausreichend Möglichkeit, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen und Fehler nachbessern zu lassen.

Individuelle Papeterie-Gestaltung
Alle Papeterie-Aufträge werden individuell gestaltet oder können aus bereits von „von nobel“ umgesetzten Designs generiert werden. Bei der Gestaltung richtet sich „von nobel“ hier nach den Vorstellungen und Wünschen des Auftraggebers. Während des Gestaltungsprozesses erhält der Auftraggeber im Rahmen von mehreren Korrekturschleifen ausreichend Möglichkeit, auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen und Fehler nachbessern zu lassen.
Sollte es im Gestaltungsprozess zu Änderungswünschen seitens des Auftragsgebers kommen (z.B. anderes Kartenformat, weiteres Produkt), wird dies schriftlich per E-Mail festgehalten. Dadurch können zusätzliche Kosten für weitere Layouts entstehen, oder eventuell Preisänderungen durch Änderungen am Format oder an den Stückzahlen erfolgen. Diese Kosten werden ebenfalls vorab per Mail mitgeteilt. Sollte die Änderung des Formats nachträglich erfolgen, muss eventuell mit weiteren Kosten für das Layout gerechnet werden.

a) Gestaltung von individuellen Designs für private Papeterie
„von nobel“ entwickelt Designs komplett nach den Wünschen des Auftraggebers. Es müssen unterschiedliche Lieferzeiten, je nach Aufwand und Umfang der Papeterie und der allgemeinen Auftragslage bedacht werden. (Vom Erstkontakt bis zum ersten gedruckten Produkt müssen etwa 4-6 Wochen kalkuliert werden. Die Abstimmung erfolgt individuell).
Den größten Arbeitsaufwand beinhaltet der erste Gestaltungsabschnitt (z.B. Save the Dates und/oder Einladungen). Alle weiteren Produkte können im Anschluss schneller abgewickelt werden. Standardmäßig erfolgen zwei Korrekturschleifen, dies bedeutet im Einzelnen:
1. Korrekturschleife:
Der Auftraggeber erhält zunächst einen Entwurf, welchen „von nobel“ nach seinen Wünschen gestaltet. Das Design wird vorab genau besprochen. Der Auftraggeber hat nun die Möglichkeit seine Änderungs- bzw. Korrekturwünsche mitzuteilen. Diese arbeitet „von nobel“ ein und legt eine überarbeitete Version vor.
2. Korrekturschleife:
Nun kann der Auftraggeber im Bedarfsfall noch letzte kleine Änderungswünsche mitteilen, welche „von nobel“ einarbeitet und ihm als Endversion zur Endabnahme bzw. Druckfreigabe vorlegt.
Wurden die Entwürfe bereits durch den Auftraggeber zum Druck freigegeben und es werden Fehler im Layout entdeckt, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen.
Änderungswünsche, welche eine erhebliche Umgestaltung des Designs erfordern, hat der Auftraggeber „von nobel“ in der ersten Korrekturschleife, also nach Erhalt des ersten Entwurfs, mitzuteilen – spätere erhebliche Umgestaltungen bedürfen einer Ergänzung zum Auftrag. Grundlegende Änderungswünsche, welche den Angaben der Auftragsbestätigung widersprechen, z.B. Änderung des Formats und Umfangs bedürfen einer Ergänzung des Auftrags. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Mit der Überschreitung der 3. Korrekturschleife, werden je nach Aufwand weitere Kosten (vereinbarter Stundensatz, 90,00 Euro zzgl. USt.) in Rechnung gestellt.

b) Bereits existente Designs für Papeterie von „von nobel“
Bereits existente Designs von „von nobel“, können nach Absprache angepasst, mit dem Wunschtext ergänzt (Produktionszeit etwa 4 Wochen) werden. Kosten für Schrift- und Farbanpassungen werden mittels Angebot nach oben genannten Procedere abgestimmt und angenommen.
Standardmäßig erfolgen zwei Korrekturschleifen, dies bedeutet im Einzelnen:
1. Korrekturschleife:
Der Auftraggeber erhält zunächst einen Layoutentwurf, welchen „von nobel“ nach seinen Wünschen modifiziert und ihm dann erneut vorlegt. Der Auftraggeber hat nun die Möglichkeit seine Änderungs- bzw. Korrekturwünsche mitzuteilen. Diese arbeitet „von nobel“ ein und legt dem Auftraggeber die neue Version vor.
2. Korrekturschleife:
Nun kann der Auftraggeber „von nobel“ im Bedarfsfall noch letzte kleine Änderungswünsche mitteilen, welche eingearbeitet werden und ihm als finale Version zur Endabnahme bzw. Druckfreigabe vorlegt werden.
Wurden die Entwürfe bereits durch den Auftraggeber zum Druck freigegeben und es werden Fehler im Layout entdeckt, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er ebenfalls die Mehrkosten zu tragen. Mit der Überschreitung der 3. Korrekturschleife, werden je nach Aufwand weitere Kosten (vereinbarter Stundensatz, 90,00 Euro zzgl. USt.) in Rechnung gestellt.

5. DRUCK & HERSTELLUNG

5.1 Druck und Herstellung
Nach der schriftlichen Freigabe beginnt „von nobel“ mit der Herstellung der Druckplatten/Klischees, dem eigentlichen Druck und der Weiterverarbeitung. Alle Produkte werden im „von nobel“ Studio von Hand hergestellt. Es handelt sich um 100% Handwerk und -arbeit. Dabei bietet „von nobel“ sowohl Letterpress als auch Heißfolienprägung und Digitaldruck an.
5.2 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen
Sollten andere Druckverfahren gewünscht sein, arbeitet „von nobel“ mit sorgfältig ausgewählten Partnern zusammen, die den gleichen Qualitätsanspruch verfolgen, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Sollten Partner an einem Projekt beteiligt sein, so wird der Auftraggeber darüber selbstverständlich in Kenntnis gesetzt.
5.3 Mängel und Abweichungen
Viele Produkte von „von nobel“ entstehen mit dem Letterpress- (Buchdruck-) Verfahren. Daher können leichte Farbabweichungen zu Mustern oder Bildern entstehen. Grund dafür ist das Druckverfahren selbst und die manuelle Farbmischung und Farbauftrag. Auch unterschiedlich verwendete Papiere und dadurch resultierende Abweichungen der Eigenschaften wie z.B. die Saugfähigkeit des Papiers können die Darstellung der Farbe beeinflussen. Eine leichte Wölbung des Papiers kann durch den Prägedruck entstehen.
Alle für Letterpress-Drucke verwendeten sind Naturpapiere, welche von Natur aus kleine Einschlüsse haben können. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel der Kaufsache dar.
„von nobel“ haftet nicht für Abweichungen und fehlerhafte Darstellungen im Internet insbesondere im Onlineshop. Dies gilt vor allem für die Darstellung auf dem Bildschirm des Auftraggebers.

Generell gilt: In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei: geringfügigen Farbabweichungen innerhalb oder zu einem früheren Auftrag; geringfügigen Druck-, Scheid- und Falztoleranzen bis zu 3mm; geringfügigem Versatz zum Druckmotiv. Abweichungen können generell nicht zur Auflösung des Vertrags führen.

6. VERGÜTUNG / ZAHLUNGSMODALITÄTEN

6.1. Die Vergütungen sind Bruttobeträge. Der angegebene Preis ist ein Endpreis, hinzu kommen noch Kosten, die ggf. für den Versand entstehen. „von nobel“ unterliegt der Umsatzsteuerpflicht.
6.2 Die enthaltene Leistung ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. In der Regel sind: jeweils zwei Korrekturschleifen, die Abwicklung des Druckauftrags, sowie die Übergabe der gedruckten und auf Wunsch fertiggestellten Papeterie, enthalten. Materialaufwand wird nach Bedarf berechnet.
6.3 Der erste Entwurf ist Bestandteil des Gesamtauftrags und damit bereits kostenpflichtig. Wünscht der Auftraggeber zunächst nur einen Entwurf, aufgrund dessen er dann über die weitere Auftragsvergabe entscheiden möchte, erstellt „von nobel“ ihm hierfür ein gesondertes Angebot.
6.4 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Werke und Dienstleistungen in Teilen abgenommen (Papeterie), so ist bei Annahme des Angebots der erste Abschlag fällig. Die weiteren Teilzahlungen erfolgen jeweils vor Versand der Teillieferungen oder vor Versand der Gesamtlieferung. Dies wird bereits im Angebot entsprechend aufgeführt und vereinbart.
6.5 Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug an von nobel – Alexander Müller & Nina Hendricks GbR zu entrichten.
6.6 Sonstige Kosten, die ggf. für Schriftlizenzen anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen und werden in Rechnung gestellt.

7. LIEFERUNG

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Herstellungsort („von nobel“ Studio) an die seitens des Käufers bzw. Auftraggebers angegebene Lieferadresse mit DHL. „von nobel“ ist bemüht, die Bestellung innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder früher zu liefern. Die Lieferfrist ist dabei als Anhaltspunkt und nicht als Ausschlussfrist aufzufassen. Aus der angegebenen Lieferfrist oder einer Überschreitung können keine Rechte – weder auf Schadensersatz, noch auf Stornierung – abgeleitet werden. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von „von nobel“ als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie sonstigen Fällen höherer Gewalt – berechtigen erst dann zur Stornierung des Auftrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von „von nobel“ für, dem Auftraggeber in diesen Fällen entstandenen Schäden ist ausgeschlossen.

8. RÜCKTRITT & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1 Rücktritt bei individuellen Aufträgen
Verhindert der Auftraggeber die fristgerechte Durchführung des Auftrags, z. B. durch mangelnde Mitwirkung im Rahmen der Korrekturschleifen, oder verweigert er nach erfolgten Korrekturen die Abnahme bzw. Druckfreigabe oder bekundet er auf andere Art und Weise, dass er den Auftrag nicht weiter ausführen lassen möchte, und dies aus Gründen, die nicht „von nobel“ aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat, so ist „von nobel“ berechtigt, ihm alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Die begonnenen Arbeiten werden mit einem vereinbarten Stundensatz (90,00 € zzgl. USt.) zuzüglich anfallenden Materialkosten berechnet, mindestens werden jedoch 30 % der gesamten Auftragssumme fällig. Dies gilt z.B. auch, wenn der Kunde nachträglich auf einen früheren Liefertermin besteht, welcher nicht einzuhalten ist, und der Auftrag deshalb nicht abgeschlossen werden kann.
8.2 Haftungsausschluss
Die Haftung von „von nobel“ ist grundsätzlich ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, sofern der Schaden von „von nobel“ vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.3 Höhere Gewalt
Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, hat „von nobel“ im Falle der höheren Gewalt das Recht, die Ausführung der Bestellung nach eigener Entscheidung aufzuschieben oder aber den Vertrag aufzulösen. Dies ist dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. „von nobel“ ist dabei nicht zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, eine Nichtentschädigung ist unter den gegebenen Umständen nach dem Grundsatz der üblichen Verkehrssitten unangemessen. Als höhere Gewalt gilt jede Störung, die nach kaufmännischen Gepflogenheiten nicht „von nobel“ angelastet werden kann.
8.4 Mängelrechte
Mängelrechte (Nacherfüllung, Mängelbeseitigung, Rücktritt und Schadensersatz) werden grundsätzlich ausgeschlossen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

Alle zur Herstellung und zum Druck der Vertragsproduktes verwendeten und notwendigen Produktionsmittel wie z.B. Filme und Druckplatten bleiben Eigentum von „von nobel“, sofern keine abweichende Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wurde. Dementsprechend besteht für „von nobel“ keine Herausgabepflicht.

10. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist Hamburg

11. DATENSCHUTZ

„von nobel“ versichert, die Daten der Auftraggeber nicht an Dritte weiterzugeben. Sie dienen lediglich der reibungslosen Abwicklung des Auftrags oder Bestellung.
Sollten Subdienstleister an einem Projekt beteiligt sein, so kann es sein, dass Daten des Auftragsgebers an den Subdienstleister zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages weitergegeben werden müssen. Sollte dies der Fall sein, wird der Auftraggeber darüber zuvor von „von nobel“ schriftlich in Kenntnis gesetzt und muss der Weitergabe seiner Daten an den Erfüllungsgehilfen zustimmen.

12. SONSTIGES

Ist oder wird eine der vorstehenden einzelnen Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

13. KONTAKT

von nobel
Alexander Müller & Nina Hendricks GbR Offakamp 9d
22529 Hamburg
Tel. 040-41628640

Mail: hallo@vonnobel.de

Hallo Du

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